Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Augmentas® Lehrgänge

Stand 16.08.2022

  1. GELTUNGSBEREICH
    (1)  Die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ gelten in der am Tag des Vertragsabschlusses gültigen Fassung für sämtliche Werkverträge, welche die fachmännische Durchführung der von Augmentas®, Mag. Sandra Thaler Consulting, angebotenen Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen sowie Zertifizierungen zum Gegenstand haben.
    (2)  Mit der Anmeldung zu den von Augmentas®  angebotenen Leistungen gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ als angenommen.
    (3)  Jede von den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ abweichende oder ergänzende Vereinbarung bedarf der Schriftform.
    (4)  Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB davon unberührt in Kraft.

 

  1. VERTRAGSGEGENSTAND
    (1)  Augmentas®, Mag. Sandra Thaler Consulting, verpflichtet sich zur Durchführung der durch schriftliche Anmeldung seitens der Seminarteilnehmer/innen in Auftrag gegebenen Leistungen. Diese finden nur ab einer Mindestteilnehmerzahl statt, die in den Informationsträgern über die jeweilige Leistung bekannt gegeben wird. Augmentas® behält sich vor, bei zu geringer Teilnehmerzahl Leistungen zusammenzulegen oder abzusagen.
    (2)  Alle Anmeldungen zu den Leistungen von Augmentas® und sonstige Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie entweder von dem/der Interessenten/Interessentin unterzeichnet werden oder über das Augmentas® Online-Anmeldetool vorgenommen werden und Augmentas®  rechtzeitig zugehen. Anmeldeschluss für die einzelnen Veranstaltungen ist, wenn nichts anderes angegeben, zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
  2. SCHUTZ DES GEISTIGEN EIGENTUMS/URHEBERRECHT/NUTZUNGSRECHT
    (1)  Die entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe der Skripten von Augmentas®an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung von Augmentas® unzulässig.
    (2)  Für Teilnehmer/innen an den von Augmentas® angebotenen Lehrgängen gilt, dass der Zugang zum Downloadbereich sowie die Verwendung der dort eingestellten Unterlagen ausschließlich im Rahmen des Lehrgangs gestattet ist und die Unterlagen sowie die Zugangsdaten nicht ohne schriftliche Zustimmung von Augmentas®  an Dritte weitergegeben werden dürfen.
    (3)  Augmentas® verbleibt an ihren Leistungen jedenfalls das Urheberrecht.

 

  1. ENTGELT-/STORNOBEDINGUNGEN
    (1)  Augmentas® Mag. Sandra Thaler hat Anspruch auf Bezahlung des vereinbarten Entgeltes im Voraus.
    (2)  Im Falle einer Zertifizierung garantiert die Bezahlung der Gebühr keine positive Beurteilung.
    (3)  Stornierungen können nur schriftlich entgegen genommen werden.
    (4)  Wird die Ausführung des Auftrages nach Vertragsunterzeichnung durch den/die Kunden/Kundin verhindert (z.B. durch zu kurzfristige Stornierung, Nichterscheinen, Abbruch), so gebührt Augmentas® das vereinbarte Entgelt unter Berücksichtigung der unten angeführten Einschränkungen.
    (5)  Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten folgende Stornobedingungen:
  • Stornierung bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 4 % des Entgeltes
  • Stornierung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Entgeltes
  • Spätere Stornierung/unterlassene Absage/Nichterscheinen/Abbruch: 100 % des Entgeltes

 

  1. ENTGELTHÖHE
    (1)  Die Höhe des Entgeltes richtet sich nach den in den letztgültigen Ausschreibungsunterlagen angeführten Preisen der jeweiligen Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen.
    (2)  Bei vorzeitigem Austritt bzw. verspätetem Eintritt sind keine Ermäßigungen vorgesehen.

 

  1. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN/TEILZAHLUNGEN
    (1)  Die von Augmentas® Mag. Sandra Thaler Consultinggelegten Rechnungen sind inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. nach Fakturenerhalt spätestens bis 14 Tage vor Leistungsbeginn ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar.
    (2)  Teilzahlungen sind hinsichtlich der Zahlungstermine sowie der Höhe nur nach vorheriger Absprache mit der Geschäftsführung von Augmentas® möglich und bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
    (3)  Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 5% verrechnet. Es besteht außerdem von Seiten Augmentas®die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten.
    (4)  Mahnkosten gehen zu Lasten des/der Kunden/Kundin. Im Falle einer Mahnung gebührt für jede Mahnung ein Betrag von Euro 10,00, maximal aber 10% des Betrages.

 

  1. ÄNDERUNGEN IM PROGRAMM/ABSAGE
    (1)  Augmentas®behält sich zumutbare, geringfügige Änderungen von Veranstaltungsterminen, Veranstaltungsorten, Beginnzeiten, Vortragenden sowie eventuelle Absagen vor, womit die Teilnehmer/innen ausdrücklich einverstanden sind. Die Teilnehmer/innen werden davon in geeigneter Weise spätestens drei Tage vor Leistungsbeginn/-zeitpunkt verständigt.
    (2)  Bei einem Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit des/der Trainers/in oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Ersatz für entstandene Aufwendungen und sonstige Ansprüche gegenüber Augmentas®sind daraus nicht abzuleiten. Dasselbe gilt für kurzfristig notwendige Terminverschiebungen und Änderungen des Veranstaltungsortes.
    (3)  Bei gänzlicher oder teilweiser Absage von Veranstaltungen, insbesondere aufgrund Verhinderung von Vortragenden, wird der bereits entrichtete Teilnahmebeitrag im Umfang des Ausfalles rückerstattet. Darüber hinausgehende Aufwendungen oder sonstige Ansprüche der Teilnehmer/innen werden ausgeschlossen.

(4) Sollten aufgrund einer Pandemie Präsenzveranstaltungen nicht möglich und durchführbar sein oder nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen, finden die Veranstaltungen automatisch online statt.
Die Zustimmung dazu erteilen die Teilnehmenden mit Ihrer Anmeldung.

 

  1. RÜCKTRITT VOM VERTRAG/AUSSCHLUSS EINES TEILNEHMERS
    (1)  Augmentas® Mag. Sandra Thaler Consulting ist berechtigt, eine/n Teilnehmer/in vom Veranstaltungsbesuch auszuschließen und vom Vertrag zurückzutreten, wenn diese/r ein Verhalten gesetzt hat( z.B. tätlicher Angriff, Beschimpfungen, Drohungen, etc), das anderen Teilnehmer/innen, Vortragenden oder Mitarbeiter/innen von Augmentas® die weitere Teilnahme unzumutbar macht. Der bereits eingezahlte Kursbeitrag wird aliquot zurückgezahlt.
    (2)  Widerrufsrecht von Konsumenten:
    (2a) Die folgenden Sonderbestimmungen gelten ausschließlich für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes („KSchG“).
    Verbraucher können gemäß § 11ff Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) im Fernabsatz abgeschlossene Verträge oder im Fernabsatz abgegebene Vertragserklärungen binnen einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen, sofern nicht das Widerrufsrecht nach § 18 FAGG ausgeschlossen ist.
    (2b) Die Widerrufsfrist beginnt am Tag des Vertragsabschlusses.
    (2c) Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher Mag. Sandra Thaler Consulting (4063 Hörsching, Knospenweg 2, Email: office@augmentas.eu, Tel. +43 676 81419794) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Hierzu kann sich der Verbraucher auch des Muster-Widerrufsformularsbedienen. Es genügt, wenn die Widerrufserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.
    (2d) Folgen des Widerrufs:
    Wenn der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, hat ihm Augmentas® alle Zahlungen, die sie vom Verbraucher erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Verbraucher eine andere Art der Lieferung als die von Augmentas® angebotene günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei Augmentas® eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet Augmentas® dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn mit dem Verbraucher wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden dem Verbraucher für die Rückzahlung Entgelte berechnet.
    Hat der Verbraucher verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat der Verbraucher Augmentas® einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher Augmentas® von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichtet hat, bereits erbrachten Dienstleistung im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

  1. ZERTIFIKATEZertifikate werden nach Absolvierung aller Ausbildungsinhalte ausgestellt. Bei Abwesenheit sind die versäumten Inhalte nachzuholen und per Wissenscheck nachzuweisen. Augmentas® stellt bei Abwesenheit von Teilnehmenden zusätzliche Aufzeichnungen von Lerninhalte nur nach Absprache zur Verfügung.

 

  1. HAFTUNG
    (1)  Augmentas® Mag. Sandra Thaler Consulting haftet für Sachschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ist ausgeschlossen.
    (2)  Der bereits bezahlte Teilnahmebeitrag wird nur dann (anteilig) zurückerstattetwenn die Leistung (Aus- und Weiterbildungsveranstaltung) aus Umständen vereitelt wird (ausfällt), die nicht auf Seite des/der Teilnehmers/inliegenWeitereErsatzansprüche sind ausgeschlossen.
    (3)  Aus der Anwendung der bei Augmentas® erworbenen Kenntnisse können keinerlei Haftungsansprüche gegenüber Augmentas®  geltend gemacht werden.
    (4)  Für persönliche Gegenstände der Teilnehmer/innen wird seitens Augmentas® keine Haftung übernommen.
    (5)  Augmentas® kann keine Gewähr für Druck- bzw. Schreibfehler in ihren Publikationen und Homepageseiten übernehmen.

 

  1. GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT
    (1)  Alle Vereinbarungen gem. dieser AGB unterliegen ausschließlich österreichischem Recht.
    (2)  Für Streitigkeiten ist ausschließlich das am Sitz von Augmentas® Mag. Sandra Thaler Consultingsachlich zuständige Gericht in Linz zuständig.